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Die eSignatur

Die digitale Signatur, auch elektronische Unterschrift genannt, ist eine rechtliche bindende Methode, mit der digitalen Dokument wie z.B. ein PDF unterzeichnet werden können und ihr somit euer Einverständnis gebt.

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Die rechtlichen Rahmenbedingungen zu elektronischen Signaturen sind in der eiDAS-Verordnung (Europäische Verordnung über die elektronische Identifizierung und vertrauenswürdige Dienste für elektronische Transaktionen) der Europäischen Union festgelegt. Dort sind auch die Anforderungen an die drei verschiedenen Stufen von elektronischen Signaturen definiert.

 

die einfache elektronische Unterschrift (EES)
die fortgeschrittene elektronische Unterschrift (FES)
die qualifizierte elektronische Unterschrift (QES)

 

Die drei Arten von eSignaturen unterscheidet im Wesentlichen das Sicherheitsniveau. Hier unterscheiden sie sich in der Beweiskraft, also in dem Grad des Vertrauens in die Identität des Unterzeichners und in ihrem Nachweis, dass das unterzeichnete Dokument tatsächlich das vorgelegte ist.

 

Jedoch ist es nicht immer sinnvoll, ein mehrstufiges Authentifizierungsverfahren anzuwenden, wenn eine einfache oder fortgeschrittene Signatur bereits ein angemessenes Maß an Gültigkeit und Sicherheit haben kann.

 

Hier eine kurze Erklärung zu den wesentlichen Unterschieden zwischen den drei Stufen der eSignatur und typischen Anwendungsbereiche.
Einfache elektronische Signatur (EES)
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