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  • Einfache elektronische Signatur (EES)

Einfache elektronische Signatur (EES)

Die Mehrheit der erstellten elektronischen Unterschriften sind „einfache“ Signaturen (EES), weil sie in puncto Nutzerfreundlichkeit und einfacher Handhabung unschlagbar sind.

 

Anforderungen
Für die EES gibt es keinen festgelegten Anforderungen und sie wir auch nicht in der eIDAS aufgeführt. Hier kann mit 2 Klicks, ohne Identitätsprüfung und ohne Zustimmung ein Dokument unterschrieben werden. Die Unterzeichner könnten somit theoretisch einfach abstreiten, dass sie das Dokument unterschrieben haben. Die EES kann auch in Form einer eingescannten Unterschrift oder des Kürzels, welches beim Paketzusteller auf das Terminal gekritzelt wird, sein.

 

Bei tegolySIGN wird allerdings die Beweiskraft für intern Dokumente verstärkt, da wir es hier mit Unterzeichner zu tun haben, welche in der AD (Active Directory) bereits identifiziert sind. Für externe Unterzeichner Speichern wir in der Zertifikatsdatei Zeit und IP-Adresse. Dies erhöht die Beweiskraft und im Falle von Rechtsstreitigkeiten die Glaubwürdigkeit der Unterschrift und des Dokumentes. In der Zertifikatsdatei kann somit für intern und externe Unterzeichner jeder Schritt nachvollzogen werden.

 

Beispieldokumente
Hier einige Beispiel für die EES:

 

  1. Aufträge/ Auftragsbestätigungen
  2. Kostenvoranschläge
  3. Datenschutzerklärungen
  4. Allgemeine Geschäftsbedingungen
  5. Kaufverträge über bewegliche Güter
  6. Dienstleistungsverträge
  7. Unbefristete Arbeitsverträge
  8. Geheimhaltungserklärungen
  9. Urheberrechtserklärung
  10. Besichtigungsbestätigungen (Immobilien)
  11. Übergabeprotokolle (Immobilien)
  12. Mandats Briefe
  13. Sachversicherungen
  14. Firmenversicherungen
Die eSignaturFortgeschrittene elektronische Signatur (FES)
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