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Fortgeschrittene elektronische Signatur (FES)

Die fortgeschrittene elektronische Unterschrift wird für Finanztransaktionen oder die Unterzeichnung von Dokumenten empfohlen, bei denen erhebliche rechtliche Risiken bestehen können.

 

Anforderungen

 

Für fortgeschrittene elektronische Signatur (FES) gelten strengere Kriterien für die Identitätsprüfung und somit hat sie eine höhere Beweiskraft, dies ist auch in der eIDAS-Verordnung festgelegt.

 

Daher muss die FES:

– eindeutig mit dem Unterzeichner verbunden sein

– die Identifizierung des Unterzeichners ermöglichen

– mit Mitteln erstellt werden, die unter der alleinigen Kontrolle des Unterzeichners stehen, wie z.B. Telefon, Tablet oder PC;

– und sicherstellen, dass der Rechtsakt, auf den sie sich bezieht, nicht abgeändert werden kann

 

Eine fortgeschrittene elektronische Signatur muss unter Verwendung elektronischer Signaturerstellungsdaten erstellt, die der Unterzeichner mit einem hohen Maß an Vertrauen unter seiner alleinigen Kontrolle verwenden kann. Zusätzlich muss die fortgeschrittene elektronische Signatur eindeutig dem Unterzeichner zugeordnet sein, dessen Identifizierung ermöglichen und so mit den unterzeichneten Daten verbunden sein, dass eine nachträgliche Veränderung der Daten erkannt werden kann. Dies erfolgt entweder über den dem Signaturersteller zugewiesenen Prüfschlüssel oder gegebenenfalls mittels während der Signaturerstellung erfasster biometrischer Unterschriften.

 

Beispieldokumente

 

– Gesellschaftsvertrag (GbR, OHG, KG)
– Patent-, Marken oder Urheberrechtsverträge
– Sozialversicherungs-/ Rentenversicherungsdokumente
– Unbefristete Mietverträge ohne Preisgleitklausel

 

Personenversicherungen, wie bspw. Lebensversicherungen, Unfallversicherungen oder Berufsunfähigkeitsversicherungen, die nicht unter das Geldwäschegesetz fallen

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