Die qualifizierte elektronische Signatur (QES) ist die höchste Form der elektronischen Identifizierung. Sie wird jedoch aufgrund ihrer hohen Anforderungen nur in bestimmten Fällen eingesetzt.
Anforderungen
Nur Dokumente mit einer qualifizierten elektronischen Signatur können, in elektronischer Form, eine per Gesetz geforderte Schriftform auf Papier ersetzen. In Übereinstimmung mit der europäischen Richtlinie ist eine qualifizierte elektronische Signatur eine fortgeschrittene elektronische Signatur, die auf einem zum Zeitpunkt ihrer Erzeugung gültigen qualifizierten Zertifikat beruht und mit einer sicheren Signaturerstellungseinheit erstellt wurde.
Beispieldokumente
Amtliche Geschäfte: Anmeldung im Handelsregister, Umsatzsteuervoranmeldung ans Finanzamt, Jahresabschlüsse, Lageberichte, Wirtschaftsprüfberichte
- Quittungen
- Befristete Arbeitsverträge oder Teilzeitarbeitsverträge
- Arbeitnehmerüberlassungsverträge (Zeitarbeit)
- Befristete Mietverträge über ein Jahr Laufzeit (Immobilien)
- Staffel- oder indexierte Miet- oder Leasingverträge (Immobilien)
- Kündigungsschreiben bei Miet- oder Leasingverträgen (Immobilien)
- Kapitalbildende Personenversicherungen mit Prämienrückgewähr
- Lebensversicherung auf den Tod einer anderen Person
- Maklervollmacht
- Verbraucherdarlehensverträge
- SEPA Lastschriftmandate
- Bankkontoeröffnung
- Freischaltung von SIM-Karten
- Elektronische Patientenakte
- e-Vergabe öffentlicher Aufträge
- Elektronisches Abfallnachweisverfahren